Bestimmung des Verkehrswerts von Immobilien nach der ImmoWertV 2021

Verkehrswertgutachten von Dipl. Sachverständiger DIA Klaus-Dieter Wachter in Meßkirch

Als Ihr Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke bin ich Ihr erfahrener Partner, wenn es um die Ermittlung des Verkehrswerts und die Erstattung der entsprechenden Gutachten geht.

Verkehrswertgutachten erstellen lassen

Gutachten erstatte ich unter Anwendung des Sachwert-, Ertrags- oder Vergleichswertverfahrens. Bei der Berechnung des Werts von Immobilien berücksichtige ich § 194 BauGB. Die Bestimmungen dieses Paragraphen stellen die Grundlage für die Erstattung des Verkehrswertgutachtens dar.

Verkehrswertberechnung bei gemischt genutzten Immobilien

Sollte ein Gebäude aktuell eine gemischte Nutzung aufweisen, kann es nötig sein, mehrere der oben genannten Verfahren in einem Gutachten für das gesamte Objekt zusammenzuführen. Auf diese Weise stelle ich sicher, dass kein Parameter für die Wertbestimmung von Immobilien übersehen wird.

Fragen bei der Verkehrswertermittlung

Wichtige Fragen für die Bestimmung des Verkehrswerts von Immobilien können sein: die Bebaubarkeit, verschiedene Rechte (etwa Geh-, Nießbrauchs-, Leistungsrechte und mehr), Umwidmungen und andere. Ich gehe in meiner Arbeit stets auf den Einzelfall ein und führe Erhebungen individuell durch.