Auflösung einer Eigentümergemeinschaft

Eigentümergemeinschaft: Dipl. Sachverständiger DIA Klaus-Dieter Wachter in Meßkirch

Zwei oder mehr Personen erwerben gemeinsam ein Grundstück oder eine Liegenschaft und stehen auch gemeinsam im Grundbuch. Doch wer bekommt nun wie viel, wenn diese Eigentümergemeinschaft aufgelöst wird?

Wer bekommt was bei Eigentümergemeinschaften?

Sie sind gemeinsam mit einer oder mehreren Personen eine Eigentümergemeinschaft eingegangen und besitzen nun zusammen ein Grundstück, eine Wohnung oder ein Haus. Sie teilen sich auch den Grundbucheintrag – doch nun soll diese Gemeinschaft aufgelöst werden. Hier kommt Ihr Sachverständiger ins Spiel.

Klare Berechnungen vom Sachverständigen als Entscheidungsgrundlage

Ich führe die genaue Berechnung des Werts des gemeinsamen Objekts sowie der Leistungen, die jede Person beigetragen hat, durch. Diese Unterlagen stellen eine Entscheidungsgrundlage dar, wenn es um die Aufteilung von Erlösen oder das Ausbezahlen bei gemeinsamem Immobilieneigentum geht.

Individuelles Honorarangebot für meine Leistungen

Der Aufwand für die Kalkulationen im Zusammenhang mit der Auflösung von Eigentümergemeinschaften hängt stark von der Art der gemeinsamen Immobilien ab. Daher erstelle ich in Meßkirch Honorarangebote stets individuell und verbindlich nach Ihren Informationen. Für Ihre Fragen bin ich gerne da, rufen Sie mich an.